Mehr Transparenz unserer Leistungen
Qualität zum Nachlesen und vergleichen
Alle Krankenhäuser in Deutschland sind seit dem 31. August 2005 laut §137 SGB V gesetzlich verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen und diesen im Internet bereit zu stellen. Um eine standardisierte Struktur zu gewährleisten, hat der gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben für den Aufbau und den Inhalt des Berichtes entworfen.
Ziel des Qualitätsberichtes ist es, den Patienten mehr Transparenz über den Aufbau, die Leistungen und die Qualitätssicherung der Krankenhäuser zu bieten. Die Qualitätsberichte geben Versicherten und Patienten die Möglichkeit, anhand objektiver Daten Behandlungsabläufe und die Krankenhausorganisation zu vergleichen. Um dem Bedürfnis nach verständlichen medizinischen Informationen gerecht werden zu können, wird bei der Verfassung der Qualitätsberichte insbesondere auf eine laiengerechte Sprache Wert gelegt, sodass Patienten die Möglichkeit haben, Leistungen direkt vergleichen zu können. Darüber hinaus können sich Ärzte und Krankenkassen vor einer Einweisung ihrer Patienten über die beste und den individuellen Wünschen entsprechender Betreuung informieren.
Die Erstellung der Qualitätsberichte ist ein wichtiger Teil zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. So kann gewährleistet werden, dass Krankenhäuser die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement sowie die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung erfüllen.
Kontakt
Sabine Mersch
Qualitätsmanagementbeauftragte
Tel.: 05221 593-147
Fax: 05221 593-126
sabine.mersch@@mathilden-hospital.de

